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Stromvertrag: Neue Fristen bei Mieterwechsel.

Ab 06.06.2025 gilt folgende wichtige Änderung:

Es ist keine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung für Stromlieferverträge mehr zulässig. Das betrifft Mieter und Eigentümer bei einem Umzug oder Einzug in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung – die Mitteilung über den Wechsel muss frühzeitig, sofern die Zählernummer bereits zugeordnet wurde, und bis zu zwei Wochen vor dem tatsächlichen Wechseltermin erfolgen. Die bisherige bis zu sechs Wochen rückwirkende Anmeldung entfällt.

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