Your property management
in Berlin and Rostock

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993. Atriensis emerged from the former DICK Immobilienmanagement e.K. As a full-service property management company, Atriensis provides all services of a property management for you.

“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.

certificates & memberships

TÜVRICSBVI

About atriensis

We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks.

The business areas include property management, condominium management, real estate management, forced and emergency administration for courts as well as business services for the real estate industry.

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Our philosophy

Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to comply with the values of the Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.:

Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life

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Choose between our locations

Green Estate Management

With us you have made an eco-friendly choice! Our environmental management system is certified based on ISO 14001. We contribute to reducing the environmental impact through a fuel-efficient and responsible use of resources and the prevention of environmental impact.

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Your Quality benefits

6 months probationary period; Creation of a technical condition report; Telephone availability 24/7; One qualified reference partner for all matters; Requests will be answered within 2 days; Regular visits with report logging; Online customer access and customer magazine on the Internet

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Our Offers

Immobilienscout 24
Our offers in Immobilien Scout 24

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Blog commentarius
Our costumer magazine

  • BGH: Verwalter muss Hybridversammlung nicht aktiv anbieten.1. December 2024- Wohnungseigentümer, die an einer Eigentümerversammlung online teilnehmen wollen, müssen das aktiv verlangen. Ein Grundlagenbeschluss, der hybride Versammlungen gestattet, verpflichtet den Verwalter weder in der Ladung auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen noch diese von sich aus anbieten. Zur ordnungsgemäßen Ladung nach § 24 Abs. 4 WEG gehören nur Ort, Zeit und Tagesordnung der Versammlung. Ein Hinweis auf die Möglichkeit, auch online teilzunehmen und Mitteilung der Einwahldaten mag sinnvoll sein, ist aber nicht zwingend. Ein Eigentümer, dem die Online-Teilnahme durch Beschluss gestattet ist, muss diese aktiv verlangen. Der Verwalter kann dieses Verlangen abwarten, auch wenn ein Eigentümer mitteilt, dass er nicht persönlich teilnehmen kann. Diesem Grundsatz werden wir nicht folgen. Wir werden selbstverständlich weiterhin automatisch einen Einwahllink mit der Einladung zusammen versenden und uns auf eine hybride Durchführung vorbereiten. (Quelle: www.haufe.de; BGH, Urteil v. 20.9.2024, V ZR 123/23)
  • WEG-Versammlung: Stimmen auszählen per Knopfdruck.5. November 2024- Ab 2025 bieten wir an, dass die Stimmen auf den Eigentümerversammlungen elektronisch ausgezählt und protokolliert werden. Besonders für größere Gemeinschaften und/oder Stimmrecht nach dem Wertprinzip, also nach Miteigentumsanteilen, bietet sich diese Verfahrensweise besonders an. Eine Testphase haben wir erfolgreich absolviert. Natürlich gab es auch früher schon solche "TED"-Abstimmsysteme. Aber der Nachteil bestand bisher immer darin, dass man das Abstimmgerät vor jeder Versammlung erst auf den Eigentümer und seine Stimmrechte programmieren musste.  Das war sehr zeitaufwändig und auch fehleranfällig, weshalb wir solche Systeme bisher nicht eingesetzt haben. Bei uns jedoch kommt die HOMECASE APP zum Einsatz, die personenbezogen verwendet wird, und damit schon mit den korrekten Stimmrechten gefüttert ist.
  • Steckersolargeräte sind jetzt privilegiert.27. October 2024- Ab sofort zählen auch Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20, Abs. 2 WEG. Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Genehmigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Jedoch kann diese - wie auch bei den bisherigen privilegierten Maßnahmen - Details zur Umsetzung vorgeben.
Aus DICK Immobilienmanagement e.K. wird

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH

Nur die Firmierung ändert sich. Gesellschafter, Geschäftsführer, Team und Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Arbeitsabläufe usw. bleiben unverändert.