Your property management
in Berlin and Rostock

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993. Atriensis emerged from the former DICK Immobilienmanagement e.K. As a full-service property management company, Atriensis provides all services of a property management for you.

“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.

certificates & memberships

TÜVRICSBVI

About atriensis

We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks.

The business areas include property management, condominium management, real estate management, forced and emergency administration for courts as well as business services for the real estate industry.

more

Our philosophy

Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to comply with the values of the Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.:

Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life

more

Choose between our locations

Green Estate Management

With us you have made an eco-friendly choice! Our environmental management system is certified based on ISO 14001. We contribute to reducing the environmental impact through a fuel-efficient and responsible use of resources and the prevention of environmental impact.

more

Your Quality benefits

6 months probationary period; Creation of a technical condition report; Telephone availability 24/7; One qualified reference partner for all matters; Requests will be answered within 2 days; Regular visits with report logging; Online customer access and customer magazine on the Internet

more

Our Offers

Immobilienscout 24
Our offers in Immobilien Scout 24

more

Blog commentarius
Our costumer magazine

  • BGH: Verwaltervertrag hat keine Schutzwirkung für Wohnungseigentümer.15. September 2024- Verletzt der Verwalter Pflichten aus dem Verwaltervertrag, können einzelne Wohnungseigentümer nur von der Gemeinschaft Ersatz verlangen, nicht aber direkt vom Verwalter. Der Verwaltervertrag entfaltet seit der letzten WEG-Reform keine drittschützende Wirkung zugunsten der einzelnen Eigentümer mehr. Nimmt ein Wohnungseigentümer die Gemeinschaft auf Schadensersatz in Anspruch, wird regelmäßig ein Regress der Gemeinschaft beim Verwalter angezeigt sein. Dies wird gewöhnlich den Interessen sämtlicher, den Schadensersatzanspruch anteilig finanzierender, Wohnungseigentümer sowie dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Ein auf die Durchsetzung des Regressanspruches gerichteter Beschluss kann nötigenfalls mit einer Beschlussersetzungsklage, die der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung dient, herbeigeführt werden. Dennoch begrüßen wir das Urteil sehr. Es hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen, dass Eigentümer, die mit Themen innerhalb der Gemeinschaft nicht einverstanden gewesen sind, versucht haben, auf diese Weise Druck auf den Verwalter auszuüben. Das geht nun nicht mehr. Sie müssen sich mit Ihren Miteigentümern auseinandersetzen. (Quelle: www.haufe.de; BGH, Urteil v. 5.7.2024, V ZR 34/24)
  • Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.13. September 2024- Ein Mann reitet auf einem Esel nach Haus und lässt seinen Buben zu Fuß nebenher laufen. Kommt ein Wanderer und sagt: „Das ist nicht recht, Vater, dass Ihr reitet und lasst Euren Sohn laufen. Ihr habt stärkere Glieder.“ Da stieg der Vater vom Esel herab und ließ den Sohn reiten. Kommt wieder ein Wandersmann und sagt: „Das ist nicht recht, Bursche, dass Du reitest und lässest Deinen Vater zu Fuß gehen. Du hast jüngere Beine.“ Da saßen beide auf und ritten eine Strecke. Kommt ein dritter Wandersmann und sagt: „Was ist das für ein Unverstand: Zwei Kerle auf einem schwachen Tiere; sollte man nicht einen Stock nehmen und Euch beide hinabjagen?“ Da stiegen beide ab und gingen selbdritt zu Fuß, rechts und links der Vater und Sohn, und in der Mitte der Esel. Kommt ein vierter Wandersmann und sagt: „Ihr seid drei kuriose Gesellen. Ist’s nicht genug, wenn zwei zu Fuß gehen? Geht’s nicht leichter, wenn einer von Euch reitet?“ Da band der Vater dem Esel die vorderen Beine zusammen, und der Sohn band ihm die hinteren Beine zusammen, zogen einen starken Baumpfahl durch, der an der Straße stand, und trugen den Esel auf der Achsel heim. So weit kann's kommen, wenn man es allen Leuten will recht machen. (Johann Peter Hebel: Seltsamer Spazierritt)
  • BGH: Eigentümer können Entscheidungen an Verwalter delegieren.3. September 2024- Nach § 27,2 WEG können die Wohnungseigentümer die Rechte des Verwalters nach § 27,1 WEG durch Beschluss erweitern. Damit können Wohnungseigentümer Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Verwalter delegieren. Bei einer Erhaltungsmaßnahme wird dies ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn sie selbst über das "Ob" entschieden haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll. Damit reicht es aus, eine Maßnahme an sich sowie das Budget und die Finanzierung zu beschließen, solange die Maßnahme selbst ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Die Vorlage konkreter Angebote oder gar Vergleichsangeboten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist damit entbehrlich. (BGH, Urteil v. 5.7.2024, V ZR 241/23)
Aus DICK Immobilienmanagement e.K. wird

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH

Nur die Firmierung ändert sich. Gesellschafter, Geschäftsführer, Team und Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Arbeitsabläufe usw. bleiben unverändert.