Immer wieder werden wir von unseren Eigentümern gefragt, wann die Wohnungen in Berlin und Brandenburg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Deshalb hier nun der aktuelle Stand der Diskussion.
Berlin: Einbaupflicht bei Neu- oder Umbauten: Geplant ab 2016, Nachrüstpflicht in Bestandswohnungen geplant ab Ende 2020.
Brandenburg: Einbaupflicht bei Neu- oder Umbauten: Geplant (noch ohne Datum), Nachrüstpflicht in Bestandswohnungen: Keine Planungen.