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Das Problem mit der Eigenbedarfskündigung.

Oft möchten Vermieter ihre Wohnung nur befristet vermieten, weil sie mittel- oder langfristig beabsichtigen, die Wohnung selbst zu nutzen (Eigenbedarf). Eine Befristung auf Wunsch des Vermieters ist aber im Mietrecht nicht zulässig. Deshalb möchten sich die Vermieter dem Mieter gegenüber wenigstens fair verhalten und sprechen das Thema gleich bei der Anmietung an.

Gut gedacht, aber Finger weg von solchen Aussagen!

Wenn bereits bei der Vermietung ein späterer Eigenbedarf erkennbar ist (und auch noch kommuniziert wird) verstößt eine spätere Eigenbedarfskündigung, wenn sie sich auf den ursprünglichen Grund bezieht, gegen Treu und Glauben. Der Mieter muss die Kündigung nicht hinnehmen. Etwas anderes gilt natürlich, wenn im Laufe des Mietverhältnisses ein ganz neuer Eigenbedarfsgrund entstanden ist.

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