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WEG-Verwalter haftet für verjährtes Hausgeld.

Der WEG-Verwalter muss dafür sorgen, dass Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht verjähren, sei es durch rechtzeitige Einreichung einer Klage oder durch Information der Eigentümer im Rahmen einer Eigentümer- versammlung. Versäumt er dies, muss er Schadensersatz leisten.

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