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EnEV 2014 tritt zum 01.05.2014 in Kraft.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt offiziell zum 1. Mai 2014 in Kraft.

Damit müssen bei Verkauf oder Vermietung energetische Kennwerte der Gebäude in Immobilienanzeigen angegeben werden. Eine Kopie oder das Original des Energieausweises muss den Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt und bei Zusage überreicht werden. Energieausweise, die nach dem 1. Mai erstellt werden, müssen dann auch die Angabe einer Energieeffizienzklasse (Werte von A+ bis H) enthalten.

Die EnEV 2014 schreibt auch vor, dass ab 2015 veraltete Heizkessel ausgetauscht werden müssen, die vor 1985 erbaut wurden oder seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind. Weitere Neuerungen oder Verschärfungen für Bestandsobjekte gibt es nicht.

Ab dem 1. Januar 2016 gelten zudem schärfere Effizienzanforderungen für Neubauten. Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt dann um 25 % im Vergleich zum jetzt zulässigen Wert.

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