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BGH: WEG-Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen.

Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.

(BGH, Urteil v. 6.7.2018, V ZR 221/17)

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