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Temporäre Änderungen des WEG wegen Corona.

Ab sofort und bis zum 31.12.2021 befristet gelten folgende Regelungen:

1) Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. Damit werden die zeitlichen Begrenzungen der Amtszeit außer Kraft gesetzt. Das gilt auch für Fälle, bei denen jetzt die Amtszeit bereits abgelaufen ist.

2) Der zu letzt beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort. Damit bleibt die Anspruchsgrundlage für laufende Hausgeldforderungen auch ohne Beschlussfassung bestehen.

Weitere Infos finden Sie hier: 032320_FAQ_WEG

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