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BGH: Schadensersatz für WEG nach unberechtigtem Baustopp.

Hat ein Wohnungseigentümer per einstweiliger Verfügung zu unrecht die Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, muss er den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen. Seit der WEG-Reform steht der Ersatzanspruch unmittelbar der Gemeinschaft zu.

Grundlage des Anspruchs auf Erstattung der verzögerungsbedingten Mehrkosten ist § 945 Zivilprozessordnung (ZPO). Danach muss derjenige, der eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die sich als von Anfang an unberechtigt herausgestellt hat, dem Gegner den Schaden erstatten, der durch den Vollzug der einstweiligen Verfügung entstanden ist.

(Quelle: www.haufe.de; BGH, Urteil v. 21.4.2023, V ZR 86/22)

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