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Unser Kundenmagazin

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Commentarius - Seite 59

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WEG: Der Verwalter muss einen Eigentümerwechsel nicht erforschen.

Wohnungseigentümer müssen dem Verwalter einen Eigentümerwechsel mitteilen. Wenn der Verwalter in Unkenntnis eines Wechsels den alten Eigentümer zur Versammlung lädt, liegt kein Anfechtungsgrund vor. Eigentümerwechsel mitteilen bedeutet in diesem Fall, nicht bloß zu schreiben, oder … „WEG: Der Verwalter muss einen Eigentümerwechsel nicht erforschen.“ weiterlesen

Wir sind Glückspilz.

Wir übernehmen zum 01.05.2013 die WEG-Verwaltung der Villa „Glückspilz“ in Binz. Das Objekt steht unter Denkmalschutz und ist damit bei uns bestens aufgehoben. Wir verwalten bereits knapp 20 Denkmalschutzobjekte. Ein herzliches Dankeschön an die Eigentümerinnen … „Wir sind Glückspilz.“ weiterlesen

Interessantes zur Eigentümerversammlung

Zwei neue Urteile bekräftigen Sachverhalte, die nach objektiver Beurteilung schon immer wünschenswert gewesen sind: 1) Der amtierende Verwalter hat ein Teilnahmerecht an der Eigentümerversammlung, und zwar auch dann, wenn er nicht zum Versammlungsleiter benannt wird … „Interessantes zur Eigentümerversammlung“ weiterlesen

WEG: Der Geschäftsführungsbeschluss.

Der Verwalter ist dafür verantwortlich, den Ablauf einer Eigentümerversammlung zu steuern. Allerdings haben es die Wohnungseigentümer es in der Hand, diesen Ablauf zu beeinflussen. Ein wichtiges Hilfsmittel hierfür sind Geschäftsordnungsbeschlüsse. Geschäftsordnungsbeschlüsse regeln den Versammlungsablauf. Jeder … „WEG: Der Geschäftsführungsbeschluss.“ weiterlesen

Wir stellen Mitarbeiter/innen ein!

Wir sind eine zertifizierte Immobilienverwaltung (ISO 9001, 14001) und suchen für die Bearbeitung neuer Aufträge am Standort BERLIN ab sofort oder später mehrere: Mitarbeiter/in Immobilienverwaltung (Vollzeit)sowie eine/nBuchhalter/in (Teilzeit 20-25 Stunden) mit fundierter Berufserfahrung in der … „Wir stellen Mitarbeiter/innen ein!“ weiterlesen