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Google Street View: Widerspruch einlegen, aber wie?

Nach der derzeitigen Rechtslage ist ein WEG-Verwalter nicht verpflichtet, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, um über die Frage eines Widerspruchs gegen die geplante Bildveröffentlichung beschließen zu lassen. Die WEG hat zu diesem Thema nach h.M. keine Beschlusskompetenz, weil es sich bei dem Widerspruch um ein Individualanspruch aus dem Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht handelt. Die WEG kann das Thema nicht für den Einzelnen entscheiden.
Wer Widerspruch einlegen will, sollte das innerhalb der von Google genannten Frist (ursprünglich bis Mitte September/aber verlängert bis 15. Oktober 2010) tun, entweder schriftlich an Google oder online unter: www.google.de/streetview.

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