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Unsere Kundenzeitschrift

JWD – Janz Weit Draußen.

JWD
Eigentümerversammlungen sollten nach h.M. vorzugsweise am Ort des Objekts, grundsätzlich aber zumindest in dem Gerichtsbezirk, in dem die Wohnungseigentumsanlage liegt, stattfinden. Etwas anderes gilt, wenn sich alle Miteigentümer einig sind. Und so führte uns gestern unsere Reise in das beschauliche Neumarkt/Oberpfalz, um dort eine Eigentümerversammlung von überwiegend Kapitalanlegern abzuhalten. Solche Reisen gehören zu unserem selbstverständlichen Service, um den Aufwand für unsere Eigentümer zu minimieren.

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