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WEG & Sanierungspläne

Diagramm

Es liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer, ob sie für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen. Ein Anspruch eines Eigentümers auf Erstellung eines Sanierungsplanes besteht nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände ein solcher Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. (BGH, Urteil v. 9.3.2012, V ZR 161/11).

Wie gut, wenn die WEG von uns verwaltet wird. Damit wird das Thema gar nicht erst zu einem Problem. Denn seit einigen Jahren werden bei uns mit Übernahme einer Verwaltung automatisch solche Pläne erstellt, und zwar mit Hilfe der Software „EPIQR“, und für ältere Bestandsobjekte kann für eine besonders günstige Vergütung ein entsprechender Auftrag per Beschluss erteilt werden.

Der Bericht ermittelt den Verschleißgrad des Objektes, bewertet in €. Dieser Betrag kann direkt mit der Instandhaltungsrücklage verglichen werden. Im Idealzustand sind beide Beträge in etwa gleich. Bei Abweichungen können mittel- und langfristige Handlungsempfehlungen gegeben werden, die sich sowohl auf die Ansparung der Rücklage beziehen, als auch auf Prioritäten bei der Instandsetzung.

(Quelle Diagramn: CalCon Deutschland AG)

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