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Telefax-Übermittlung=kein Zugangsnachweis.

Wußten Sie schon? Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen „OK“-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger. Der „OK“-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt. Der „OK“-Vermerk eignet sich daher nicht als Zugangsnachweis. (BGH IX ZR 148/10)

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