Zertifizierter Verwalter – Erst ab Dezember 2023 und damit ein Jahr später als bisher vorgesehen haben Wohnungseigentümer hierauf einen Anspruch. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verlängerung der Frist zugestimmt. Der Grund: Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter.
Ursprünglich sollte dieser Anspruch der Wohnungseigentümer ab 1.12.2022 bestehen. Nun wurde diese Frist um ein Jahr auf den 1.12.2023 verschoben. Einer entsprechenden Änderung von § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat der Bundestag am 22.9.2022 zugestimmt. Die Änderung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
(Quelle: www.haufe.de)