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Der Verwalter, dein Fahrlehrer?

Stellen Sie sich einmal vor, es ginge hier nicht um Immobilien, sondern um Autos. Was wäre dann der Verwalter? Wahrscheinlich der Werkstattmeister. Aber sich nicht der Fahrlehrer.

Nun wieder zurück zur Immobilie: Für die Verwaltung von Immobilien sind über 200 Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung erscheint oft simpel, ist sie aber aufgrund der vielen Rechtsgrundlagen nicht. Und immer öfter möchten sich die Eigentümer anhand von konkreten Vorgängen nicht nur den Vorgang selbst, sondern auch die rechtlichen Grundlagen erklären lassen. Manchmal stimmen diese dann nicht mit den persönlichen Präferenzen überein und werden in Zweifel gezogen.

Ganz ehrlich: das nimmt inzwischen viel zu viel Zeit in Anspruch, die man für die Betreuung der Immobilie an sich gut gebrauchen könnte. Sehr interessierte Eigentümer mögen sich für die rechtlichen Grundlagen einen „Fahrlehrer“ suchen, aber bitte nicht den Verwalter und nicht Mr. Google.

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