Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

WEG: Jahresabrechnung muss korrigiert werden.

Wird ein Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung für ungültig erklärt, muss eine hierauf beruhende Jahresabrechnung selbst bei Bestandskraft korrigiert werden. Nachforderungen aus der ursprünglichen Abrechnung sind nicht mehr durchsetzbar. Es muss neu abgerechnet und beschlossen werden.

(BGH, Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21)

 

Veröffentlicht am