Your property management
in Berlin and Rostock

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993. Atriensis emerged from the former DICK Immobilienmanagement e.K. As a full-service property management company, Atriensis provides all services of a property management for you.

“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.

certificates & memberships

TÜVRICSBVI

About atriensis

We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks.

The business areas include property management, condominium management, real estate management, forced and emergency administration for courts as well as business services for the real estate industry.

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Our philosophy

Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to comply with the values of the Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.:

Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life

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Choose between our locations

Green Estate Management

With us you have made an eco-friendly choice! Our environmental management system is certified based on ISO 14001. We contribute to reducing the environmental impact through a fuel-efficient and responsible use of resources and the prevention of environmental impact.

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Your Quality benefits

6 months probationary period; Creation of a technical condition report; Telephone availability 24/7; One qualified reference partner for all matters; Requests will be answered within 2 days; Regular visits with report logging; Online customer access and customer magazine on the Internet

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Our Offers

Immobilienscout 24
Our offers in Immobilien Scout 24

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Blog commentarius
Our costumer magazine

  • Noch einmal Schmunzeln? Büro früher und heute.6. April 2026-
  • Zum Schmunzeln? Handwerk früher und heute.31. March 2026-
  • Sensation! BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel".28. March 2026-
      Maßstab: Sicht eines vernünftigen Eigentümers Ob eine Beschlussfassung hinsichtlich der Tatsachengrundlage ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, richtet sich danach, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung ausreichen. Im Kern geht es darum, eine geeignete Leistung zu einem marktgerechten Preis zu erhalten. Bei Kleinaufträgen mit geringerem Volumen können die Eigentümer häufig selbst beurteilen, ob die geplante Maßnahme den angebotenen Preis wert ist. Eine externe Überprüfung ist nicht erforderlich. Zudem gehört es zu den Pflichten des Verwalters, das Angebot auf Eignung und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Auch bei größeren Erhaltungsmaßnahmen können die erforderlichen Informationen auf anderem Wege beschafft werden – etwa durch Beratung von Sonderfachleuten wie Architekten oder Bausachverständigen. Gegen die Einholung mehrerer Angebote können die Dringlichkeit der Maßnahme und die mangelnde Verfügbarkeit ortsnaher Handwerker sprechen. "Bekannt und bewährt" ist ein Argument Der Umstand, dass ein Unternehmen bereits in der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Gemeinschaft tätig war, kann es rechtfertigen, auf weitere Angebote zu verzichten. Für einen vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümer ist neben dem Preis entscheidend, ob zu erwarten ist, dass der Auftragnehmer
    • die Arbeiten sorgfältig und zügig ausführt,
    • den verabredeten Zeitplan einhält,
    • qualifiziertes Personal einsetzt und
    • etwaige Beanstandungen zeitnah und vollständig behebt.
    All diese Punkte lassen sich besser einschätzen, wenn ein bewährtes Unternehmen beauftragt wird. Je nach Komplexität der Maßnahme ergeben sich weitere Vorteile daraus, dass der Auftragnehmer die örtlichen und technischen Gegebenheiten der Anlage bereits kennt. Die bisherige "Drei-Angebote-Regel" war eine reine Verfahrensvorgabe, die in der Sache nichts über die Eignung und den marktgerechten Preis eines einzelnen Angebots aussagt. Auch ohne Vergleichsangebote: Angebot muss geeignet und wirtschaftlich sein Ein Beschluss kann allerdings weiterhin ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn das vorliegende Angebot objektiv ungeeignet und/oder überteuert ist. Hierbei handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Beschlussmangel, den der Anfechtende fristgerecht darlegen und beweisen muss. (Quelle: www.haufe.de; BGH, Urteil v. 27.3.2026, V ZR 7/25)
Aus DICK Immobilienmanagement e.K. wird

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH

Nur die Firmierung ändert sich. Gesellschafter, Geschäftsführer, Team und Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Arbeitsabläufe usw. bleiben unverändert.